Vereinbarung über die grenzüberschreitende ZusammenarbeitNovember 15th, 2005
FiledNovember 15th, 2005„1. Von dem Wunsch getragen, den örtlichen Mitarbeitern in der Erwachsenenbildungsarbeit nur ein Mindestmaß an „Papierkrieg“ zuzumuten, sollen künftig innerhalb eines Landkreises für alle dieselben Antrags-, Bezuschussungs- und Statistikregelungen gelten, soweit nicht nachfolgend ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Federführend soll jeweils die Diözese sein, in der sich der Kreissitz befindet.