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Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
November 15th, 2005
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    November 15th, 2005

„1. Von dem Wunsch getragen, den örtlichen Mitarbeitern in der Erwachsenenbildungsarbeit nur ein Mindestmaß an „Papierkrieg“ zuzumuten, sollen künftig innerhalb eines Landkreises für alle dieselben Antrags-, Bezuschussungs- und Statistikregelungen gelten, soweit nicht nachfolgend ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Federführend soll jeweils die Diözese sein, in der sich der Kreissitz befindet.