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Nutzungsbedingungen für das Kulturzentrum
Nutzungsbedingungen Für Das Kulturzentrum • October 22nd, 2019

Das Kulturzentrum steht im Eigentum der Stadt Schwetzingen und schwerpunktmäßig der Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V. (Musikschule) für Unterrichtszwecke und Veran- staltungen zur Verfügung. Neben der Nutzung durch die Musikschule oder die Stadt Schwetzingen kann das Kulturzentrum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten (Konzertsaal inkl. Foyer, Tonstudio) auch zur Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte angemietet und genutzt werden. Die jeweiligen Nutzungen sollten im Einklang mit der Funktion des Kulturzentrums stehen. Die Anmietung ist ganzjährig in der unterrichtsfreien Zeit sowie in Abstimmung mit der Musikschulleitung im Einzelfall auch während der Unterrichtszeit möglich.