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FiledMarch 1st, 2021Diese Versicherung basiert auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made). Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist deshalb nicht der Zeitpunkt einer tatsächlichen oder vermeintlichen Pflichtverletzung, sondern der Zeitpunkt der erstmaligen schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer versicherten Person oder versicherten Unternehmen, bzw., im Fall der vorsorglichen Gewährung von Abwehrkostenschutz, das Eintreten von Umständen, die eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheinen lassen, während der Vertragslaufzeit oder einer sich daran anschließenden Nachmeldefrist.