gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,March 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig:
gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,March 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig:
gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,March 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig: