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Vertrag Vii.14.wa (Objektplanung Ingenieurbauwerke) • May 28th, 2021

Richtlinie zur Ausfertigung von • Vertrag VII.14.Wa (Objektplanung Ingenieurbauwerke)• Anlage VII.14.2.Wa zu § 6 (Leistungsumfang Objektplanung Ingenieurbauwerke) und• zur Anwendung der Anlage VI.1 (AVB) VorbemerkungenDie Vergabe freiberuflicher Leistungen hat nach Maßgabe des VHF Bayern zu erfolgen. Soweit im Vertrag und in den Anlagen Festlegungen zu treffen sind, sind in den dazu vorgesehenen Feldern Ankreuzungen vorzunehmen und bei Leerfeldern entsprechende Eintragungen zu machen. Sofern von den Vorgaben abgewichen werden soll, ist dies gemäß I.6.Wa Nr. A 2 VHF immer rechtzeitig mit der Fachaufsicht abzustimmen. 1. Vertrag (VII.14.Wa) Vertrags- abschluss Allgemein darf eine Kostenverpflichtung für Planungsleistungen nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel eingegangen werden. Wenn für Maßnahmen der Objektplanung in der Wasserwirtschaft ein freiberuflich tätiger Ingenieur eingeschaltet werden soll, ist das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke (VII.14.Wa) zu verwenden.Dem fr