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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Weinsberg GmbH (SWW) zur Lieferung von Erdgas für einen Jahresverbrauch von max. 1,5 Mio. kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke
March 15th, 2022
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    March 15th, 2022

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasver- sorgung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. Zu möglichen Ansprüchen des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziffer 9. Der Lieferant ist weiter von seiner Leis- tungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netz- anschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetrei- ber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant an der Lieferung und/oder dem Bezug von Erdgas aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem Lieferanten nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.