Kooperationsvereinbarung zwischen den Theologischen FakultätenMay 18th, 2006
FiledMay 18th, 2006Die Kooperationsvereinbarung knüpft an die Vereinbarung beider Fakultäten zum Lehr- austausch vom 15./21. November 1995 und an die Vereinbarung beider Fakultäten über die Kooperation in Lehre und Forschung vom 5. 12. 2002 an. Beide Theologische Fakultäten stellen sich damit der Verantwortung, wie sie sich aus dem Güstrower Vertrag Art. 4 sowie aus Art. 9 III der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ergibt.