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Bedingungen für die eingeräumte Kontoüberziehungsmöglichkeit – DispoKredit
February 9th, 2023
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    February 9th, 2023

Sowohl der Darlehensnehmer als auch die Bank können den Darlehens- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kün- digen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 BGB findet ent- sprechend Anwendung. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer ange- messenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.