Volltextfassung mit Änderungen vom 11. November 2015Allgemeine Bedingungen Für Die Entsorgung Von Abwasser • January 18th, 2016
Contract Type FiledJanuary 18th, 2016Die Begriffsbestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser (AEB) richten sich nach § 2 der Abwassersatzung des AZV Parthe. Die Berechtigung und die Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung richten sich nach § 3 der Abwassersatzung des AZV Parthe.