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Volltextfassung mit Änderungen vom 11. November 2015
January 18th, 2016
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    January 18th, 2016

Die Begriffsbestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser (AEB) richten sich nach § 2 der Abwassersatzung des AZV Parthe. Die Berechtigung und die Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung richten sich nach § 3 der Abwassersatzung des AZV Parthe.