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Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland)
May 24th, 2019
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    May 24th, 2019

Dieser Basisprospekt (der "Basisprospekt") über ein Angebotsprogramm zur Emission von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen vom 28. Mai 2019 (das "Angebotsprogramm") wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") gemäß § 13 Absatz (1) Satz 2 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG"), das die "Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG" (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) (die "Prospektrichtlinie") umsetzt, gebilligt. Nach § 13 Absatz (1) Satz 2 WpPG nimmt die BaFin eine Vollständigkeitsprüfung eines Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen vor.