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Veröffentlichung gemäß §19 EnWG Stand 2015
October 19th, 2015
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    October 19th, 2015

als Betreiber von Gasversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von LNG Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.