INHALTSVERZEICHNISBerichterstattung • February 4th, 2016
Contract Type FiledFebruary 4th, 2016In einer ersten Etappe (A) gilt jeweils ein Inländervorrang, es finden vorgängige Kontrollen der Lohn und Arbeitsbedingungen als Voraussetzung zur Zulassung zum Schweizer Ar- beitsmarkt statt und die Anzahl erteilter Kurz- und Daueraufenthaltsbewilligungen ist durch Kontingente beschränkt. In der zweiten Etappe (B) werden diese Beschränkungen aufgeho- ben, es gilt jedoch noch eine Schutzklausel (sog. Ventilklausel), welche die Möglichkeit einer