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System zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren
April 1st, 2022
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    April 1st, 2022

Das vorliegende Vergütungssystem beschreibt die Grundsätze für die Festlegung der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren der CompuGroup Medical Management SE. Die Vorschriften der §§ 87a, 120a AktG über die Aufstellung und Billigung eines Vorstandsvergütungssystems sind auf die Com- puGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „Gesellschaft“) aufgrund ihrer Rechts- form als Kommanditgesellschaft auf Aktien jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar. Die Geschäftsfüh- rung der CompuGroup Medical obliegt ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der CompuGroup Medical Management SE. Bei der CompuGroup Medical Management SE sind wiederum deren ge- schäftsführende Direktoren („Geschäftsführende Direktoren“1) für die Geschäftsführung zuständig. Da die CompuGroup Medical Management SE ihrerseits nicht börsennotiert ist, finden die §§ 87a, 120a AktG auf sie und die Geschäftsführenden Direktoren ebenfalls keine unmittelbare Anwendung.

System zur Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren
March 28th, 2022
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    March 28th, 2022

Das vorliegende Vergütungssystem beschreibt die Grundsätze für die Festlegung der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren der CompuGroup Medical Management SE. Die Vorschriften der §§ 87a, 120a AktG über die Aufstellung und Billigung eines Vorstandsvergütungssystems sind auf die Com- puGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „Gesellschaft“) aufgrund ihrer Rechts- form als Kommanditgesellschaft auf Aktien jedenfalls nicht unmittelbar anwendbar. Die Geschäftsfüh- rung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA obliegt ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der CompuGroup Medical Management SE. Bei der CompuGroup Medical Management SE sind wie- derum deren geschäftsführende Direktoren („Geschäftsführende Direktoren“)“1) für die Geschäftsfüh- rung zuständig. Da die CompuGroup Medical Management SE ihrerseits nicht börsennotiert ist, finden die §§ 87a, 120a AktG auf sie und die Geschäftsführenden Direktoren ebenfalls keine unmittelbare Anwendung.