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Betriebsvereinbarung „Mobile Arbeit“1
September 28th, 2020
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    September 28th, 2020

Die Arbeitgeberin und der Betriebsrat haben sich darauf verständigt, den Arbeitnehmer*innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, einen Teil ihrer Arbeitsleistung von einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort aus zu erbringen. Dies soll vor allem zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen. Betriebliche Belange sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Betriebsparteien sind sich bewusst, dass mobiles Arbeiten ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und ein verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten erfordert. Ziel dieser Vereinbarung ist es, mobile Arbeit in einer ausgewogenen und transparenten Weise zu regeln.