RWEDecember 15th, 2022
FiledDecember 15th, 2022Die RWE AG und ihre Konzerngesellschaften nach §§ 15 ff. AktG („RWE“) verbieten jede Form von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in ihrer Geschäftstätigkeit und ihren Lieferketten. Seit dem 1. Januar 2023 ist RWE über das Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz (LkSG) zu einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikoprüfung verpflich- tet.