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Baustellenordnung
September 14th, 2012
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    September 14th, 2012

Diese Baustellenordnung ist allen an der Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Unternehmen durch die Ablage in der SiGeKo-Akte (Standort Büro der Bauleitung) (oder Aushang an einer anderen benannten Stelle auf der Baustelle) zugänglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten und von ihm beauftragte Nachunternehmer über den Inhalt dieser Baustellenordnung zu unterweisen. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss diese Unterweisung auf Anfrage schriftlich nachgewiesen werden können.