VereinbarungJune 18th, 2021
FiledJune 18th, 2021Nach der städtebaulichen Rahmenplanung ist das aufstehende Gebäude als modernisie- rungs- und instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.