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Vereinbarung
June 18th, 2021
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    June 18th, 2021

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung ist das aufstehende Gebäude als modernisie- rungs- und instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.