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Licensing Agreement • March 24th, 2022

WEBANWENDUNG weder zurückentwickeln (Reverse Engineering),dekompilieren noch disassemblieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt. 3.5 Alle Rechte, die dem BENUTZER durch diese LIZENZVEREINBARUNG nicht ausdrücklich gewährt werden, sind der LIZENZGEBERINvorbehalten. 3.6 Der Gebrauch von nicht-lizenzierter, nicht registrierter oder gekündigten Lizenzen ist nicht gestattet. 4. Entgeltlose Lizenz und beschränkte Gewährleistung 4.1 Der BENUTZER bekommt die WEBANWENDUNG entgeltlos bereitgestellt und kann es auf beliebig vielen Computern gleichzeitig verwenden. Die LIZENZGEBERIN gewährt keine Gewährleistung für entgeltlos verteilte WEBANWENDUNGEN und ist für keine Defekte oder Schäden verantwortlich. Der BENUTZER hat keine Ansprüche bei Mängeln, Versagen der WEBANWENDUNG oder sonstigen Fehlern.Im Hinblick auf die komplexe Natur von Webanwendungen gewährleistet die LIZENZGEBERIN nicht, dass die Webanwendung und die Dokumentation vollständig fehlerfrei sind, dass sie unterbrechung