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Gemeinsame Vergütungsregelung
June 17th, 2014
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    June 17th, 2014

Ziel der Parteien ist es, in diesen Gemeinsamen Vergütungsregeln gemäß § 36 UrhG Mindesthonorare für Drehbuchautoren bei fiktionalen Produktionen von Sender festzulegen sowie verbindlich zu regeln, wie Drehbuchautoren, auch auf Grundlage der §§ 32 und 32a UrhG, bei fiktionalen Produktionen von Sendern an Erträgen und Vorteilen der Sender angemessen zu beteiligen sind. Vor diesem Hintergrund haben die Parteien - auch zur Regelung von „Altfällen“ aus dem Zeitraum vor Abschluss dieser Gemeinsamen Vergütungsregeln - folgendes vereinbart: