Common Contracts

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Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • January 25th, 2022

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 29.10.2020, beschlossen am 29.09.2021, ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und/oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrach- tung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • November 22nd, 2021

liegt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Masburg“ bzw. „Breitenbruch“ inner- halb der Ortsgemeinde Masburg.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • November 9th, 2020

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 29.10.2020, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und/oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamt- betrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Be- hebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • July 7th, 2020

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 04.03.2020, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Ge- bäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbe- trachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behe- bung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • February 13th, 2020

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 25.10.2019, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Ge- samtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • January 30th, 2020

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 25.10.2019, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Ge- bäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbe- trachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behe- bung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

Präambel
Vereinbarung Über Die Durchführung • January 8th, 2020

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 25.10.2019, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Ge- samtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

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Vereinbarung Über Die Durchführung • December 3rd, 2019

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 25.10.2019, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Ge- samtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.

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Vereinbarung Über Die Durchführung • August 20th, 2019

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 08.04.2019, beschlossen am , ist das aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Ge- bäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbe- trachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behe- bung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.