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Allgemeine Förderrichtlinie des
September 29th, 2022
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    September 29th, 2022

Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen durch den Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL) sind das ÖPNV‐Gesetz NRW, die Satzungen des ZRL und des Nahverkehrs Westfalen‐Lippe (NWL) sowie die öffentlich‐rechtliche „Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf der Schnittstelle zwischen SPNV und ÖSPV“ zwischen NWL und ZRL.