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Verwaltungsregelung des LWL-Inklusionsamts Arbeit und des‌‌ LVR-Inklusionsamts zur Bezuschussung von Online-Dolmetsch-Einsätzen im Arbeitsleben
June 25th, 2021
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    June 25th, 2021

Das Online-Dolmetschen ist von der Rahmenvereinbarung zwischen dem Berufsverband der Gebärdensprachdolmetschenden NRW und den Inklusionsämtern des Landes NRW vom 25.08.2017 sowie der Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesverband der Schriftdolmetschenden NRW und den Inklusionsämtern des Landes NRW vom September 2017 nicht gedeckt, sodass ein Anspruch der Gebärdensprachdolmetschenden bzw. der Schriftdolmetschenden auf die für das Präsenzdolmetschen dort geregelten Bedingungen (Vergütungspauschale, Umgang mit Wartezeiten, Fahrzeiten, Aufbaupauschale etc.) nicht besteht.