VertragEinspeisungsvertrag • November 24th, 2009
Contract Type FiledNovember 24th, 2009Dieser Vertrag dient der Umsetzung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vom 19.03.2002, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung vom 25.10.2008 (nachfolgend KWKG), das die Förderung von KWK-Kopplungsstrom regelt. Soweit die Voraussetzungen des KWKG vorliegen und für den in das vom Netzbetreiber betriebene Elektrizitätsversorgungsnetz eingespeisten oder für die Eigenversorgung bereitgestellten Strom nicht bereits ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht, ist der Netzbetreiber auf Grund des KWKG verpflichtet, die Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen an das Netz anzuschließen, den in diesen Anlagen erzeugten, den in das Netz eingespeisten KWK-Strom abzunehmen und dem Anlagenbetreiber diesen bzw. den für die Eigenversorgung bereitgestellten KWK-Strom zu vergüten. Beide Vertragspartner werden dabei insbesondere ihren Informationspflichten aus diesem Vertrag und de