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Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
April 22nd, 2016
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    April 22nd, 2016

Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Integrationsvereinbarung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wird von allen Beteiligten als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration behinderter Menschen gesehen. Sie soll dazu beitragen, dass die dem Arbeitgeber gegenüber den schwerbehinderten Menschen obliegende besondere Fürsorge- und Förderungspflicht umgesetzt wird. In Erfüllung dieser Aufgabe erstreckt sich die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen auf das Bemühen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und ihnen berufliche Perspektiven zu bieten. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass dies eine