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Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“)
Zusatzvereinbarung Zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule • July 1st, 2020

Die weltweite COVID-19 Pandemie bedeutet für die Schulen in Deutschland, dass Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden kann und durch gute – auch digitale – Angebote und Formate ergänzt werden muss. In dieser beispiellosen Situation ist der Bund bereit, den Ländern, nach Maßgabe der nachfolgenden Zusatzvereinbarung, zusätzliche 500 Millionen Euro Bundesmittel bereitzustellen. Die Länder stellen diese Mittel aus- schließlich zu den Zwecken des § 2 ihren Schulträgern zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Bund, in Absprache mit den Ländern, mit Mobilfunkanbietern nach Lösungen für Schülerinnen und Schüler suchen, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf eine bestehende Netzanbindung zugreifen können und auch insoweit der Unterstützung bedürfen.