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Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des
Vereinbarung Zur Umsetzung Der Empfehlungen Des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch • January 29th, 2014

Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ hat am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexualisierter Gewalt Betroffene beschlossen. Mit diesen Empfehlungen wurde die Basis für einen anspruchsvollen Umsetzungsprozess gelegt. Die Verantwortungsträger in Politik, Gesellschaft und Kirche sehen sich in der Verantwortung, diese Empfehlungen in einem ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs umzusetzen.