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Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederöster- reich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald
January 16th, 2007
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    January 16th, 2007

Die Länder Niederösterreich und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, – im folgenden Vertrags- parteien genannt – geleitet von dem Wunsch, den einzig- artigen Landschafts- und Kulturraum im Gebiet des Wienerwaldes als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungs- raum zu erhalten und zu einer Modellregion für nachhalti- ges Handeln zu entwickeln, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen: