Common Contracts

6 similar null contracts

im Folgenden kurz „Netzbetreiber“ genannt)
October 30th, 2019
  • Filed
    October 30th, 2019

Der Netzbetreiber hält ausdrücklich fest, dass der in diesen „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen“ verwendete Begriff „Netzkunde“ sowohl für die Netzkundinnen als auch für Netzkunden steht. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht getroffen werden.

Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Anton Kittel Mühle Plaika GmbH (im Folgenden kurz „Netzbetreiber“ genannt)
March 1st, 2017
  • Filed
    March 1st, 2017

„Netzkunde“ sowohl für die Netzkundinnen als auch für Netzkunden steht. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht getroffen werden.

Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Elektrizitätswerke Eisenhuber GmbH & Co KG
January 5th, 2015
  • Filed
    January 5th, 2015

„Netzkunde“ sowohl für die Netzkundinnen als auch für Netzkunden steht. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht getroffen werden.

Allgemeine Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des [Netzbetreibers]
November 3rd, 2014
  • Filed
    November 3rd, 2014

Der Netzbetreiber hält ausdrücklich fest, dass der in diesen „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen“ verwendete Begriff „Netzkunde“ sowohl für die Netzkundinnen als auch für Netzkunden steht. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht getroffen werden.