VERTRAGOctober 11th, 2012
FiledOctober 11th, 20121Das Arbeitsverhältnis der Angehörigen des oberen Kaders (Führungsstufen l-III) der Migros-Gemeinschaft endigt grundsätzlich mit der Erreichung des Pensionierungsalters am Ende des Monats, in welchem das 62. Altersjahr zurückgelegt wird. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Verwaltung das Arbeitsverhältnis im Sinne einer Berufung verlängern, wenn der betreffende Kaderangehörige zur weiteren Mitarbeit in seiner bisherigen Stellung bereit ist. Für solche Verlängerungen ist vorgängig die