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Durchführung des Arbeitszeitgesetzes
January 23rd, 2014
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    January 23rd, 2014

Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz sind Arbeitgeber bezogen Im Falle einer Änderung der natürlichen oder juristischen Person des Arbeitgebers gehen sie nicht automatisch auf den neuen Arbeitgeber über Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind dagegen nur anlagenbezogene behördliche Entscheidungen. Ihre Konzentrationswirkung erfasst nicht die personenbezogenen Bewilligungen nach dem ArbZG. Sie sind ggf. gesondert zu beantragen.