ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BANKGESCHÄFTEMay 16th, 2018
FiledMay 16th, 2018Fassung 2015 Fassung 2018 I. GRUNDREGELN FÜR DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN KUNDE UND KREDITINSTITUTA. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen1. GeltungsbereichZ 1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgen- den „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwi- schen dem Kunden und allen in- und ausländischen Ge- schäftsstellen des Kreditinstituts und damit auch für alle Rah- menverträge für Zahlungsdienstleistungen, wie zum Beispiel den Girokontovertrag oder den Kreditkartenvertrag. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Verein- barungen oder in Sonderbedingungen.(2) Die Begriffe "Verbraucher" und "Unternehmer" werden im Folgenden im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes verstan- den. 2. ÄnderungenZ 2. (1) Änderungen dieser zwischen Kunden und Kreditinstitut vereinbarten AGB gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zu- gang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kun- den als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruc
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BANKGESCHÄFTEMay 15th, 2018
FiledMay 15th, 2018Fassung 2015 Fassung 2018 I. GRUNDREGELN FÜR DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN KUNDE UND KREDITINSTITUTA. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen1. GeltungsbereichZ 1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgen- den „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwi- schen dem Kunden und allen in- und ausländischen Ge- schäftsstellen des Kreditinstituts und damit auch für alle Rah- menverträge für Zahlungsdienstleistungen, wie zum Beispiel den Girokontovertrag oder den Kreditkartenvertrag. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Verein- barungen oder in Sonderbedingungen.(2) Die Begriffe "Verbraucher" und "Unternehmer" werden im Folgenden im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes verstan- den. 2. ÄnderungenZ 2. (1) Änderungen dieser zwischen Kunden und Kreditinstitut vereinbarten AGB gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zu- gang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kun- den als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruc