Common Contracts

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TV-N NW
March 25th, 2008
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    March 25th, 2008

Gegenüber AN, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einer Anwendungsvereinbarung bei einem Mitglied des KAV NW unbefristet beschäftigt sind, ist eine betriebsbedingte Beendigungskündigung bis zum 31. Dezember 2009 (gesicherte Restrukturierungspha- se) ausgeschlossen.