TV-N NWMarch 25th, 2008
FiledMarch 25th, 2008Gegenüber AN, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einer Anwendungsvereinbarung bei einem Mitglied des KAV NW unbefristet beschäftigt sind, ist eine betriebsbedingte Beendigungskündigung bis zum 31. Dezember 2009 (gesicherte Restrukturierungspha- se) ausgeschlossen.