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September 21st, 2022
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENFa. King Spedition & BF3 Service GmbH I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGBoder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten. 2. Kranleistungen im Sinne dieser Bedingungen werden in zwei Leistungstypen erbracht: 2

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December 28th, 2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

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December 16th, 2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

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September 8th, 2021
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GE Gräser Eschbach GmbH Abgeleitet von: DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN Kran + Transport 2020 (Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertrag

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
June 2nd, 2021
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    June 2nd, 2021
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December 22nd, 2020
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    December 22nd, 2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

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December 2nd, 2020
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020(AGB-BSK Kran + Transport 2020) (Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEILAnwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

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November 11th, 2020
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    November 11th, 2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.

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October 24th, 2019
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    October 24th, 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran und Transport 2019 (AGB-BSK Kran und Transport 2019)(Stand 13.09.2019) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n.F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflicht