ContractSeptember 21st, 2022
FiledSeptember 21st, 2022ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENFa. King Spedition & BF3 Service GmbH I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGBoder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten. 2. Kranleistungen im Sinne dieser Bedingungen werden in zwei Leistungstypen erbracht: 2
ContractDecember 28th, 2021
FiledDecember 28th, 2021ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
ContractDecember 16th, 2021
FiledDecember 16th, 2021ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
ContractSeptember 8th, 2021
FiledSeptember 8th, 2021ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GE Gräser Eschbach GmbH Abgeleitet von: DER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITEN Kran + Transport 2020 (Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENJune 2nd, 2021
FiledJune 2nd, 2021
ContractDecember 22nd, 2020
FiledDecember 22nd, 2020ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
ContractDecember 2nd, 2020
FiledDecember 2nd, 2020ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020(AGB-BSK Kran + Transport 2020) (Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEILAnwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
ContractNovember 11th, 2020
FiledNovember 11th, 2020ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
ContractOctober 24th, 2019
FiledOctober 24th, 2019ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran und Transport 2019 (AGB-BSK Kran und Transport 2019)(Stand 13.09.2019) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n.F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflicht