Common Contracts

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Camping- und Ferienpark Orsingen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen • August 30th, 2021

Mit dem Betreten oder Befahren des Campingplatzes sowie mit dem Beziehen eines Stellplatzes, eines Zeltplatzes oder einer Mietunterkunft erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der derzeit gültigen Preisliste und der Platzordnung einverstanden. Das Betreten des Platzes oder eines Mietobjektes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption. Für die Benutzung des Campingplatzes und seiner Einrichtungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. In den Wintermonaten erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst und das Betreten und Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Eigentümers. Sämtliche Hygiene- und Verhaltensregeln, sowie Reisevoraussetzung und -bestimmungen aufgrund einer Pandemie und der daraus erlassenen gültigen Verordnung sind von jedem Gast in Eigenverantwortung einzuhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Camping- und Ferienpark Orsingen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen • September 15th, 2020

Mit dem Betreten oder Befahren des Campingplatzes sowie mit dem Beziehen eines Stellplatzes, eines Zeltplatzes oder einer Mietunterkunft erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der derzeit gültigen Preisliste und der Platzordnung einverstanden. Das Betreten des Platzes oder eines Mietobjektes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption. Für die Benutzung des Campingplatzes und seiner Einrichtungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Der Campingplatz ist ganzjährlich geöffnet. In den Wintermonaten erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst und das Betreten und Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Eigentümers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Camping- und Ferienpark Orsingen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen • May 7th, 2020

Mit dem Betreten oder Befahren des Campingplatzes sowie mit dem Beziehen eines Stellplatzes, eines Zeltplatzes oder einer Mietunterkunft erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der derzeit gültigen Preisliste und der Platzordnung einverstanden. Das Betreten des Platzes oder eines Mietobjektes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption. Für die Benutzung des Campingplatzes und seiner Einrichtungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Der Campingplatz ist ganz jährlich geöffnet. In den Wintermonaten erfolgt ein eingeschränkter Winterdienst und das Betreten und Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung des Eigentümers.