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MEIER
November 2nd, 2020
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    November 2nd, 2020

Der verbindliche Vertrag (nachfolgend: Mietvertrag) über die zeitlich beschränkte, kostenpflichtige Überlassung von Werkzeug und/oder Zubehör (nachfolgend: Miet- gegenstand) kommt ausschließlich und ausnahmslos durch Unterzeichnung unseres Lieferscheins mit dem darin enthaltenen Inhalt und auf Grundlage dieser Allge- meinen Mietbedingungen für Werkzeuge und Zubehör zustande.