Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VVereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung • October 20th, 2021
Contract Type FiledOctober 20th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 01.12.2019 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Stomaanlagen geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.