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ABSCHNITT I: HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN
April 12th, 2011
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    April 12th, 2011

Bezeichnung der HzV- Vergütungsposition Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag (kontaktunabhängige) GrundpauschaleP1 Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzu- ckermessgerät, EKG, Spiro- meter mit FEV1- Bestimmung) Vorhalten einer onlinefähi- gen IT Ausstattung der Praxis mit einem nach BMV-Ä zertifi- zierten Arztinformationssys- tem Ausstattung mit Vertrags- software / Hardware Technische Voraussetzungen zum Führen eines elektroni- schen Patientenpasses (AOK- Patientenpass) Angebot einer werktäglichen Sprechstunde sowie mindes- tens einer Abendsprechstun- de bis 20.00 Uhr pro Woche für berufstätige HzV- Versicherte P1 wird einmalig pro eingeschriebenen HzV-Versicherten und Versichertenteilnahmejahr vergütet. Ein Versichertenteilnahmejahr („Versichertenteilnahmejahr“) ist das Jahr ab Beginn der Teil- nahme des HzV-Versicherten an der HzV; Beginn der Teilnahme ist der erste Tag des Quartals, in dem der HzV-Versicherte als solcher gilt, § 4 Abs. 3 des Vertrages.P1 wird im Z