ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGENMay 13th, 2020
FiledMay 13th, 2020der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Seminarhaus Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Seminarhauses gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 entsprechend.