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VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
February 17th, 2014
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    February 17th, 2014

[Name des Unternehmens, das die Verpflichtungen anbietet/Namen der Unternehmen, die die Verpflichtungen anbieten] („Anmelder”) bietet/bieten der Europäischen Kommission („Kommission“) nach [Artikel 6 Absatz 2 bei in Phase I angebotenen Verpflichtungen] [Artikel 8 Absatz 2 bei in Phase II angebotenen Verpflichtungen] [Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 bei in Phase II vor der Zustellung der Mitteilung der Beschwerdepunkte angebotenen Verpflichtungen] der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates („Fusionskontrollverordnung”) die folgenden Verpflichtungen („Verpflichtungen“) an, um die Vereinbarkeit des/der [Beschreibung des Vorgangs: z. B. Erwerb von …; Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens zwischen ...] („Zusammenschluss“) mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen zu gewährleisten.