Gemeindewerke Haßloch GmbH undJuly 10th, 2018
FiledJuly 10th, 2018Die Lieferungen des Auftragnehmers verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche im Eigentum des Auftragnehmers. Vor Eigentumsübergang ist die Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Lieferungen untersagt.