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VERWALTUNGSABSPRACHE
June 14th, 2006
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    June 14th, 2006

Auf der Grundlage des Abkommens vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat, im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet, sind der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und der Minister für Erziehung der Französischen Republik zur Durchführung des Abkommens wie folgt übereingekommen.