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Beratungs- und Betreuungsvereinbarung
June 22nd, 2015
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    June 22nd, 2015

Gegenstand dieser Bertreuungsvereinbarung ist die Wahrung der Interessen des Versicherungskunden durch die FÖB in allen privaten und gegebenenfalls betrieblichen Versicherungsangelegenheiten gemäß § 2, 3, 27 und 28 MaklerG und gemäß §137f Abs. 7, 8 und 9 sowie § 137g Abs. 1 der GewO 1994 mit Ausnahme von Sozialversicherungsfragen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FÖB werden einvernehmlich zum untrennbaren Inhalt dieser Vereinbarung gemacht. Sie sind in der vorliegenden Form vor Unterschriftsleistung dem Klienten bekannt, wurden ausgehändigt und vom Klienten vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.