Common Contracts

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Ergänzende Bedingungen
December 22nd, 2021
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    December 22nd, 2021

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt in Niederspannung für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverträge in Niederspannung anzuwenden, die vor Inkrafttreten der NAV bestanden. Sie gilt nicht für den Netzan- schluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.