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GRUNDPRINZIPIEN
November 26th, 2015
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    November 26th, 2015

Das gegenständliche Protokoll verfolgt nachstehende Ziele betreffend die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Honorarliquidierung zu Gunsten von Verteidigern, welche einkommensschwache Bürger, die zur Verteidigung auf Staatskosten zugelassen sind, vertreten, sowie von Verteidigern von nicht auffindbaren Personen, immer auf Grundlage der Rechtsquellen, die diese Tätigkeiten regeln (DPR 30.5.2002 Nr. 115 und Ministerialdekret Nr. 55/2014).