E R B B A U V E R T R A GFebruary 16th, 2016FiledFebruary 16th, 2016ein Erbbaurecht auf die Dauer von 75 Jahren vom Tage der Eintragung ab. Dabei gelten außer dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) nachfolgende Bestimmungen:
ein Erbbaurecht auf die Dauer von 75 Jahren vom Tage der Eintragung ab. Dabei gelten außer dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) nachfolgende Bestimmungen: