Allgemeine Verkaufsbedingungen der next:urban technologies GmbHAllgemeine Verkaufsbedingungen • November 26th, 2020
Contract Type FiledNovember 26th, 2020Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) finden als vereinbarter Vertragsbestandteil auf alle zwischen der next urban technologies GmbH, Strohbo- gasse 4, 1210 Wien, Österreich, FN 449077 h, Handelsgericht Wien, UID: ATU70516578 (im Folgenden next) und ihren Abnehmern und Auftraggebern (im Folgenden AG) geschlossenen Verträge Anwendung, soweit nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung von diesen abgewichen wird. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die den nachstehenden AVB auch nur teilweise widersprechen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, es wurde etwas anderes im Einzelnen ausgehandelt und ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wird ohne ausdrücklichen Widerspruch zu Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern ein Angebot des AG angenommen, etwa durch tatsächliche Vertragserfüllung, kann daraus in keinem Fall abgeleitet werden, dass next solche Geschäftsbedingungen angenommen hat. Soweit sich in einer gesonderten Vereinbarung oder den nachstehenden AV
Allgemeine Verkaufsbedingungen der next system Vertriebsges.m.b.H.Allgemeine Verkaufsbedingungen • January 13th, 2016
Contract Type FiledJanuary 13th, 2016Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) finden als vereinbarter Vertragsbestandteil auf alle zwischen der next System Vertriebsges.m.b.H., Strohbo- gasse 4, 1210 Wien, Österreich, FN: 209521w, Handelsgericht Wien, UID: ATU51685804 (im Folgenden next) und ihren Abnehmern und Auftraggebern (im Folgenden AG) geschlossenen Verträge Anwendung, soweit nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung von diesen abgewichen wird. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die den nachstehenden AVB auch nur teilweise widersprechen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, es wurde etwas anderes im Einzelnen ausgehandelt und ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wird ohne ausdrücklichen Widerspruch zu Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern ein Angebot des AG angenommen, etwa durch tatsächliche Vertragserfüllung, kann daraus in keinem Fall abgeleitet werden, dass next solche Geschäftsbedingungen angenommen hat. Soweit sich in einer gesonderten Vereinbarung oder den nachstehenden