Zustimmungserklärung des GrundstückseigentümersZustimmungserklärung Des Grundstückseigentümers • November 17th, 2020
Contract Type FiledNovember 17th, 2020Kunden- und Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer bzw. nicht Alleineigentümer sind, haben gemäß § 8 Abs. 5 AVBFernwärmeV auf Verlangen der Gemeindewerke Oberhaching GmbH (im Folgenden: „GWO“) die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks und Gebäudes im Sinne des § 8 Abs. 1 und § 8 Abs. 4 AVBFernwärmeV beizubringen. Der Erbbauberechtigte ist hierbei dem Grundstückseigentümer gleichgestellt.