Mandanten-InformationJanuary 13th, 2014
FiledJanuary 13th, 2014Arbeitnehmer haben seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, sofern im Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel vorgesehen ist. Die Rechtsgrundlagen der bAV werden im Betriebsrentengesetz geregelt.