Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund Anlage 1Nutzungs- Und Entgeltordnung • April 9th, 2008
Contract Type FiledApril 9th, 2008Bisherige Regelungen (bis 31.12.02) § 1 Zweck (1) Das Dietrich-Keuning-Haus (DKH) ist stadtteilorientierte Begegnungsstätte und gesamtstädtisches Veranstaltungszentrum. Es steht mit seinen Einrichtungen vorrangig den Einwohnern und juristischen Personen, Gruppen und Initiativen aus der Innenstadt- Nord und darüber hinaus aus allen anderen Stadtbezirken der Stadt Dortmund zur Ver- fügung. (2) Die Nutzung des DKH und die Teilnahme an den dort stattfindenden sozial-kulturellen Veranstaltungen und sonstigen Programm- angeboten erfolgt nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung. (3) Für die Nutzung des Hallenbades gelten die Benutzungs- und Entgeltordnung für Bade- einrichtungen der Stadt Dortmund sowie Satzung und Gebührenordnung für die Be- nutzung von Sport- und Badeanlagender Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung. Vorgesehene Regelungen (ab 01.01.03) § 1 Zweck (1) Das Dietrich-Keuning-Haus (DKH) ist stadtteilorientierte Begegnungsstätte und gesamtstädtisches Veranstaltu