Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an der Universität für Bodenkultur WienOctober 11th, 2022
FiledOctober 11th, 2022Die Jubiläumszuwendung honoriert die Treue und Loyalität langjähriger Mitarbeiter*innen der BOKU. Die Betriebsvereinbarungsparteien sind durch den Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten (KV) ermächtigt, Voraussetzung und Ausmaß der Jubiläumszuwendung festzulegen (§ 4 Abs. 1 Z 21). Diese Betriebsvereinbarung regelt die Gewährung von Jubiläumszuwendungen gemäß § 63 Abs. 1 KV.